Bekanntmachung Bebauungsplan "Oberringingen Südost"
12/10/2020.
Zum Zweck der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung gemäß § 3 (1) BauGB liegt der Vorentwurf (Satzung, Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht) in der Zeit vom 11.12.2020 bis einschließlich 25.01.2021 im Rathaus der Marktgemeinde Bissingen, Am Hofgarten 1, 86657 Bissingen, Zimmer 5, während der allgemeinen Öfnungszeiten zur Einsichtnahme aus.
Die allgemeinen Öfnungszeiten sind:
Montag bis Freitag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
zusätzlich Dienstag: 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
zusätzlich Donnerstag: 13.00 Uhr – 18.30 Uhr
Aufgrund der notwendigen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Unterlagen nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Tel. 09084-969733).