Mitteilung zur Ausbreitung der Geflügelpest
10/24/2022.
Pressemitteilung des Landratsamtes Dillingen
Geflügelpest (HPAI): Beschränkung der Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe
Das Geflügelpest-Geschehen in Europa, das als das bisher schwerste registriert wird, hat auch in Deutschland ein bisher nie dagewesenes Ausmaß erreicht und breitet sich gegen-wärtig von Norddeutschland, insbesondere auch über den Handel mit Geflügel, in Richtung Süden aus.
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat eine aktualisierte Risikobewertung für das Auftreten von HPAI in Bayern erstellt. Danach ist eine entsprechende Vorsicht, vor allem beim Handel mit Lebendgeflügel, insbesondere bei der Abgabe im Reisegewerbe, angezeigt.
Aus Sicht des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (STMUV) ist daher, um eine Einschleppung des Erregers in die bayerischen Nutz- und Hausgeflügelbestände zu minimieren, die Abgabe von Geflügel und in Gefangen-schaft gehaltener Vögel im Reisegewerbe zu beschränken (Un-tersuchungspflicht bei Händlern).
Die erforderlichen Maßnahmen werden durch eine Allgemeinverfügung des Landkreises Dillingen a.d.Donau am Montag, den 24. Oktober 2022, bekannt gegeben und gelten ab Dienstag, den 25. Oktober 2022. Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt des Landkreises Dillingen a.d.Donau unter www.landkreis-dillingen.de veröffentlicht.
Hurler
Anbei haben wir Ihnen das Amtsblatt des Landkreises Dillingen a.d.Donau zum Vollzug des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) sowie der Geflügelpest-Verordnung zum Download bereitgestellt.