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Steuern & Gebühren

Grundsteuer in Bayern

Für jedes Grundstück und für jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft muss Grundsteuer bezahlt werden. Die Höhe der Grundsteuer bemisst sich unter anderem nach der Größe und der Nutzung des Grundbesitzes.

Auf den Stichtag 01.01.2022 wurde für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ab 01.01.2025 festgestellt.

Ändert sich nach dem Stichtag 01.01.2022 etwas am Grundbesitz so sind die Eigentümerinnen oder Eigentümer des Grundbesitzes gesetzlich verpflichtet, dem Finanzamt sämtliche Änderungen anzuzeigen. Diese Meldungen sind bis zum 31. März des Jahres abzugeben, das auf das Jahr der Änderung(en) folgt. Sie werden dazu nicht gesondert aufgefordert. Das Finanzamt prüft anschließend, ob sich die Änderung(en) auf die Grundsteuerbemessungsgrundlage auswirken.

Weitere Informationen können dem Flyer des Bayerischen Landesamtes für Steuern entnommen werden.

Grund- und Gewerbesteuer

Hebesatz Grundsteuer A: 495 v.H.
Hebesatz Grundsteuer B: 175 v.H.

Hebesatz Gewerbesteuer: 330 v. H.

Hundesteuer

a) für den ersten Hund:            50,00 EUR
b) für den zweiten Hund:          90,00 EUR
c) für jeden weiteren Hund:    150,00 EUR
d) für jeden Kampfhund:         500,00 EUR

Wer einen über vier Monate alten Hund hält, muss diesen innerhalb eines Monats nach Anschaffung der Gemeinde melden und dabei Herkunft, Alter und Rasse angeben sowie mitteilen, ob die Hundehaltung zu einem Zweck im Sinne des § 2 erfolgt; gegebenenfalls sind geeignete Nachweise vorzulegen.

Wassergebühren
(Bissingen, Buggenhofen, Kesselostheim, Stillnau, Unterbissingen mit Buch und Bergmühle)

Wassergebühr: 2,48 EUR/m³ (brutto)   (2,32 EUR/m³ netto) 

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer: 
  • Grundgebühr Zähler bis Q3 = 4 m³/h                    154,08 €/Jahr (netto 144,00 €)
  • Grundgebühr Zähler bis Q3 = 10 m³/h                   205,44 €/Jahr (netto 192,00 €)  
  • Grundgebühr Zähler bis Q3 = 16 m³/h                   282,48 €/Jahr (netto 264,00 €)
  • Grundgebühr Zähler über Q3 = 16 m³/h                385,20 €/Jahr (netto 360,00 €)
  • Grundgebühr Verbundzähler bis 100 mm          1.168,44 € / Jahr (netto 1.092,00 €)
 
Herstellung Bauwasseranschlusses: pauschal 69,55 € brutto (netto 65,00 €). Ist kein Bauwasserzähler vorhanden, wird pauschal abgerechnet: Je angefangenen 2.000 m³ umbauten Raum und Monat brutto 32,10 € (netto 30,00 €). Die Verpflichtung zur Entrichtung der Gebühr für Bauwasser beginnt mit dem Tag der Herstellung des Bauwasseranschlusses und endet mit dem Zeitpunkt der betriebsfertigen Herstellung des Wasseranschlusses.
 

Alle weiteren Ortsteile liegen im Versorgungsbereich der Bayerischen Rieswasserversorgung (BRW)

Abwassergebühren

Abwassergebühr in Bissingen mit allen Gemeindeteilen      2,75 EUR/m³

Grundgebühr Abwasser                                                            96,00 EUR/Jahr

Kontoverbindung für Wassergebühren:

Für alle weiteren Steuern und Gebühren:

Abwasserabgabe

Für die Bewohner der Ortsteile, die nicht an die Sammelkläranlage Bissingen angeschlossen sind, wird einmal jährlich eine Abwasserabgabe in Höhe von 17,90 Euro pro Person, erhoben. Stichtag für die Berechnung der Personenzahl, ist jeweils der 30.06. eines jeden Jahres.

Weitere Verwaltungsgebühren entnehmen Sie bitte dem Behördenwegweiser

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