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Hebesatz Grundsteuer A: 495 v.H.
Hebesatz Grundsteuer B: 175 v.H.
Hebesatz Gewerbesteuer: 330 v. H.
a) für den ersten Hund: 50,00 EUR
b) für den zweiten Hund: 90,00 EUR
c) für jeden weiteren Hund: 150,00 EUR
d) für jeden Kampfhund: 500,00 EUR
Wer einen über vier Monate alten Hund hält, muss diesen innerhalb eines Monats nach Anschaffung der Gemeinde melden und dabei Herkunft, Alter und Rasse angeben sowie mitteilen, ob die Hundehaltung zu einem Zweck im Sinne des § 2 erfolgt; gegebenenfalls sind geeignete Nachweise vorzulegen.
Wassergebühr: 2,48 EUR/m³ (brutto) (2,32 EUR/m³ netto)
Abwassergebühr in Bissingen mit allen Gemeindeteilen 2,75 EUR/m³
Grundgebühr Abwasser 96,00 EUR/Jahr
Für die Bewohner der Ortsteile, die nicht an die Sammelkläranlage Bissingen angeschlossen sind, wird einmal jährlich eine Abwasserabgabe in Höhe von 17,90 Euro pro Person, erhoben. Stichtag für die Berechnung der Personenzahl, ist jeweils der 30.06. eines jeden Jahres.
Weitere Verwaltungsgebühren entnehmen Sie bitte dem Behördenwegweiser
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