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Als Betreiber der Grube Thalheim ist der Markt Bissingen verpflichtet, intensive Eingangskontrollen bei der Anlieferung von Bodenaushub durchzuführen und eine lückenlose Nachweisführung zu gewährleisten, sowie die Herkunft des Annahmematerials zu überprüfen. Sodass diese durch gesetzliche Vorschriften notwendig gewordenen Kontrollen ab sofort für die Anlieferung von Bodenaushub die nachfolgende Vorgehensweise notwendig macht:
a) Für Materialmengen unter 500 m³ ist eine Verantwortliche Erklärung (VE/AE – Anlage 13) notwendig, die die Unbedenklichkeit des Bodenaushubs verbindlich erklärt und bescheinigt. Vor Anlieferung hat der Verfüllmaterial-Erzeuger die VE auszufüllen und dem Verfüllbetrieb (Grube Thalheim) zuzuleiten.
b) Bei Materialmengen 500 m³ ist die Unbedenklichkeit entweder durch eine Haufwerks-Analyse oder durch einen Herkunftsnachweis ggf. mit geologischem Gutachten nachzuweisen. Die Annahme von Bodenaushub kann/darf nur nach vorheriger Anmeldung und dem Erhalt der erforderlichen Unterlagen (Anlage 13) erfolgen. Anlieferungen ohne vorherige Anmeldung bzw. ohne entsprechende Dokumentation können nicht angenommen werden und müssen zurückgewiesen werden. Eine Annahme von ungeeignetem Verfüllmaterial oder eine Zwischenlagerung von verdächtigem Material am Ort der Verfüllung ist nicht erlaubt und wird ebenfalls zurückgewiesen.
In diesem Zuge weißen wir daraufhin, dass an der Grube Thalheim nur Bodenaushub bis zum Grenzwert Z0 (unbelasteter Boden) angenommen wird. Wir bitten um Verständnis, dass wir zu dieser Vorgehensweise verpflichtet sind!
Da die Grube Thalheim nicht immer geöffnet ist und wir uns eine Schließung aufgrund schlechter Witterung vorbehalten, bitten wir Sie sich vorab über die Anlieferung unter Telefonnummer 09084/9697-0 zu informieren bzw. anzumelden.
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
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