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Die ILE Südries-Kesseltal setzt das Förderprogramm 2026 erstmals um – reichen Sie ab 01.12.2025 Ihre Projektanträge ein!
Die ILE-Region Südries-Kesseltal hat die Umsetzung des Förderprogrammes „Regionalbudget“ beschlossen. Damit können im Jahr 2026 Kleinprojekte von Vereinen, Privatpersonen, Kleinstunternehmen der Grundversorgung, Kirchen oder Kommunen gefördert werden:
Nutzen Sie hierfür die Förderanfrage: Förderanfrage für ein Kleinprojekt und senden Sie diese per E-Mail an das Team der Umsetzungsbegleitung (s. Kontakt).
Wir freuen uns über Ihre Anträge und die Möglichkeit, das Engagement in der Region zu unterstützen! Gerne beraten wir interessierte Projektträger auch telefonisch oder per E-Mail. Beachten Sie außerdem unsere → Hinweise für Antragsteller: 3 Hinweise für Antragsteller (PDF), diese liefern einige wichtige Hinweise, die bei der Antragstellung, Projektumsetzung und späteren Abrechnung der Projekte zu beachten sind. Darin enthalten ist außerdem ein Ablaufschema, das zeigt wer wann wofür zuständig ist.
Informations- und Sichtbarkeitsvorschriften für ILE-Zusammenschlüsse und Kleinprojekteträger: Es ist seitens des Zuwendungsempfängers öffentlich auf die Herkunft der Fördermittel für das Regionalbudget hinzuweisen. Hat der Zuwendungsempfänger eine offizielle Internetseite und/oder eine entsprechende offizielle Social-Media-Seite (z. B. Instagram, YouTube, Facebook, Twitter, TikTok, Pinterest, Snapchat) mit Bezug zum Fördervorhaben, so ist dort bei allen geförderten Investitionen mit einer kurzen Beschreibung des Vorhabens auf die finanzielle Unterstützung durch Landes- und Bundesmittel hinzuweisen. Dies gilt auch für Informationsmaterialien wie Broschüren, Faltblätter, Mitteilungsblätter, Plakate, Konzepte, Studien, Informationstafeln, Werbeartikel, die zur Durchführung des Vorhabens für die Öffentlichkeit oder für Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer bestimmt sind → Förderlogoleiste: LE_Sichtbarkeit_Förderhinweis.indd
Verantwortliche Stelle: Gemeinde Mönchsdeggingen
Beratung und Antragstellung über:
Umsetzungsbegleitung ILE Südries-Kesseltal
Franziska Breiter
Tel.: 0176 / 46 66 38 94, breiter@neulandplus.de
Annika Hiller
Tel.: 0176 610 562 76, hiller@neulandplus.de
Philipp Kahl
Tel.: 0171 526 23 50, kahl@neulandplus.de
⇒ Förderaufruf 1 Förderaufruf_Regionalbugdet_SK_2026.pdf (alle Informationen zur Antragstellung, Fördermodalitäten und den Projektauswahlkriterien)
⇒ Auswahlkriterien 5 Auswahlkriterien_SK_26.pdf
⇒ Hinweise für Antragsteller 3 Hinweise für Antragsteller_SK_26.pdf (alles, was Sie wissen müssen)
⇒ Förderanfrage Regionalbudget 2026 Förderanfrage für ein Kleinprojekt (dieses Antragsformular ist zusammen mit entsprechenden Angeboten per E-Mail an die Umsetzungsbegleitung zu senden)
⇒ Beachten Sie auch das Merkblatt des Ministeriums zur Durchführung von Kleinprojekten Merkblatt zur Durchführung von Kleinprojekten im Rahmen eines Regionalbudgets in der Integrierten Ländlichen Entwicklung
⇒ Merkblatt De-Minimis (Gewerbe): Merkblatt zur Verordnung (EU) 2023/2831der Kommission De-minimis-Beihilfen (Gewerbe) Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU-Verordnung Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013 (De-minimis-Beihilfe) zu beachten und ggf. eine Erklärung zusätzlich zum Antrag abzugeben:
–> De-Minimis-Erklärung (Gewerbe) Erklärung zum Antrag auf Gewährung einer De-minimis-Beihilfe (Gewerbe) gem. Verordnung (EU) Nr. 1407/2013
⇒ Durchführungsnachweis Durchführungsnachweis für ein Kleinprojekt mit Kostenzusammenstellung (dieses Formular ist nach Abschluss des Projektes per Mail inkl. der zugehörigen Unterlagen bei der Umsetzungsbegleitung einzureichen)
⇒ Förderlogoleiste LE_Sichtbarkeit_Förderhinweis.indd
⇒ Weitere Informationen zum Regionalbudget finden Sie im Förderwegweiser des Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
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