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ILE Südries-Kesseltal

Premiere im Südries-Kesseltal: 75.000 Euro Förderbudget für regionale Ideen verfügbar

Südries-Kesseltal, 09.01.2026 – Wer schon immer eine Idee hatte, um das Leben in seinem Ort noch attraktiver zu gestalten, für den ist jetzt der richtige Zeitpunkt: Die Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) Südries-Kesseltal startet 2026 erstmals mit dem Regionalbudget. Für die sieben Mitgliedsgemeinden (Amerdingen, Bissingen, Ederheim, Forheim, Hohenaltheim, Mönchsdeggingen, Reimlingen) steht damit ein eigener Fördertopf bereit, um Kleinprojekte unbürokratisch und direkt vor Ort zu unterstützen. Die Bewerbungsphase läuft aktuell und endet am 31. Januar 2026.

Bis zu 10.000 Euro Zuschuss pro Projekt

Das Regionalbudget richtet sich an alle, die anpacken wollen: Vereine, Verbände, Kirchen, Kommunen, aber auch Privatpersonen oder Kleinstunternehmen der Grundversorgung. Gefördert werden Vorhaben mit Gesamtkosten von maximal 20.000 Euro. Der Anreiz ist groß: 80 Prozent der förderfähigen Kosten werden übernommen, maximal fließt ein Zuschuss von 10.000 Euro.

Was wird gefördert? Da das Budget erstmals vergeben wird, weist die ILE-Umsetzungsbegleitung auf die wichtigen Rahmenbedingungen hin. Ziel ist es, Projekte zu fördern, die einen echten Mehrwert für die Allgemeinheit bieten und nachhaltig wirken. Um eine reibungslose Bewilligung zu ermöglichen, sollten Antragsteller die Vorgaben des GAK-Rahmenplans beachten. Nicht förderfähig sind beispielsweise:

  • Bauvorhaben in Neubau- oder Gewerbegebieten sowie Ankauf von Land oder Tieren.
  • Laufende Betriebskosten, Unterhaltungsmaßnahmen oder gesetzliche Pflichtaufgaben.
  • Reine Wirtschaftsförderung (außerhalb der Grundversorgung).

Projekte, die beispielsweise das Ortsbild verschönern, das Dorfleben aktivieren oder die Infrastruktur für das Ehrenamt stärken, haben hingegen beste Chancen. Wichtig: Das Projekt darf noch nicht begonnen haben und muss bis zum 20. September 2026 abgeschlossen sein.

Jetzt Antrag einreichen

Die ILE Südries-Kesseltal lädt alle Engagierten ein, diese neue Fördermöglichkeit für das Jahr 2026 zu nutzen. Die Antragsunterlagen stehen auf den Webseiten der Mitgliedsgemeinden zum Download bereit.

Für Fragen zur Förderfähigkeit und Unterstützung bei der Antragstellung steht die Umsetzungsbegleitung (neuland+) gerne zur Verfügung.

Kontakt: Franziska Breiter (0176 46 66 38 94, breiter@neulandplus.de) Annika Hiller (0171 526 23 50, hiller@neulandplus.de)

Zulässig sind die verschiedensten Kleinprojekte, sofern sie zur Weiterentwicklung der Region beitragen und den Zielen des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK) sowie der Förderrichtlinie der Region entsprechen. Zudem dürfen die Projekte noch nicht begonnen worden sein. Außerdem müssen die für 2026 beantragten Projekte bis zum 20. September 2026 vollständig umgesetzt und abgerechnet werden können.

Nutzen Sie hierfür die Förderanfrage: Förderanfrage für ein Kleinprojekt und senden Sie diese per E-Mail an das Team der Umsetzungsbegleitung (s. Kontakt).

Wir freuen uns über Ihre Anträge und die Möglichkeit, das Engagement in der Region zu unterstützen! Gerne beraten wir interessierte Projektträger auch telefonisch oder per E-Mail. Beachten Sie außerdem unsere → Hinweise für Antragsteller: 3 Hinweise für Antragsteller (PDF), diese liefern einige wichtige Hinweise, die bei der Antragstellung, Projektumsetzung und späteren Abrechnung der Projekte zu beachten sind. Darin enthalten ist außerdem ein Ablaufschema, das zeigt wer wann wofür zuständig ist.

Informations- und Sichtbarkeitsvorschriften für ILE-Zusammenschlüsse und Kleinprojekteträger: Es ist seitens des Zuwendungsempfängers öffentlich auf die Herkunft der Fördermittel für das Regionalbudget hinzuweisen. Hat der Zuwendungsempfänger eine offizielle Internetseite und/oder eine entsprechende offizielle Social-Media-Seite (z. B. Instagram, YouTube, Facebook, Twitter, TikTok, Pinterest, Snapchat) mit Bezug zum Fördervorhaben, so ist dort bei allen geförderten Investitionen mit einer kurzen Beschreibung des Vorhabens auf die finanzielle Unterstützung durch Landes- und Bundesmittel hinzuweisen. Dies gilt auch für Informationsmaterialien wie Broschüren, Faltblätter, Mitteilungsblätter, Plakate, Konzepte, Studien, Informationstafeln, Werbeartikel, die zur Durchführung des Vorhabens für die Öffentlichkeit oder für Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer bestimmt sind → Förderlogoleiste: LE_Sichtbarkeit_Förderhinweis.indd

Kontakt

Verantwortliche Stelle: Gemeinde Mönchsdeggingen

Beratung und Antragstellung über:
Umsetzungsbegleitung ILE Südries-Kesseltal

Franziska Breiter
Tel.: 0176 / 46 66 38 94, breiter@neulandplus.de

Annika Hiller

Tel.: 0176 610 562 76, hiller@neulandplus.de

Philipp Kahl

Tel.: 0171 526 23 50, kahl@neulandplus.de

Weiterführende Informationen

⇒ Förderaufruf 1 Förderaufruf_Regionalbugdet_SK_2026.pdf (alle Informationen zur Antragstellung, Fördermodalitäten und den Projektauswahlkriterien)

⇒ Auswahlkriterien 5 Auswahlkriterien_SK_26.pdf

⇒ Hinweise für Antragsteller 3 Hinweise für Antragsteller_SK_26.pdf (alles, was Sie wissen müssen)

⇒ Förderanfrage Regionalbudget 2026 Förderanfrage für ein Kleinprojekt (dieses Antragsformular ist zusammen mit entsprechenden Angeboten per E-Mail an die Umsetzungsbegleitung zu senden)

⇒ Beachten Sie auch das Merkblatt des Ministeriums zur Durchführung von Kleinprojekten  Merkblatt zur Durchführung von Kleinprojekten im Rahmen eines Regionalbudgets in der Integrierten Ländlichen Entwicklung

⇒ Merkblatt De-Minimis (Gewerbe): Merkblatt zur Verordnung (EU) 2023/2831der Kommission De-minimis-Beihilfen (Gewerbe) Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU-Verordnung Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013 (De-minimis-Beihilfe) zu beachten und ggf. eine Erklärung zusätzlich zum Antrag abzugeben:
–> De-Minimis-Erklärung (Gewerbe) Erklärung zum Antrag auf Gewährung einer De-minimis-Beihilfe (Gewerbe) gem. Verordnung (EU) Nr. 1407/2013

⇒ Durchführungsnachweis Durchführungsnachweis für ein Kleinprojekt mit Kostenzusammenstellung (dieses Formular ist nach Abschluss des Projektes per Mail inkl. der zugehörigen Unterlagen bei der Umsetzungsbegleitung einzureichen)

⇒ Förderlogoleiste LE_Sichtbarkeit_Förderhinweis.indd

⇒ Weitere Informationen zum Regionalbudget finden Sie im Förderwegweiser des Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

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Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: