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Bei Fragen zu Einbeziehungssatzungen oder deren Änderungssatzungen wenden Sie sich jederzeit gerne an die Geschäftsleitung Frau Marion Klitschke unter 09084/9697-32 oder unter klitschke@bissingen.de.
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Bissingen hat in seiner Sitzung vom 12.11.2024 beschlossen, die Einbeziehungssatzung „Fronhofen Nordwest“ aufzustellen (Satzungstext siehe unten bei Dokument/Dateiname) .
Anlass der Planung ist die konkrete Absicht zum Neubau von Einfamilienwohnhäusern. Die Planung wird notwendig, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung der derzeit im Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB gelegenen Flächen zu schaffen.
Der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung umfasst das Grundstück Fl.Nr. 79/3 (Teilfläche), Gemarkung Fronhofen, und ist aus dem beigefügten, nicht maßstäblichen, Lageplan ersichtlich:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Bissingen hat in seiner Sitzung vom 12.11.2024 den vom Büro blatter • burger, Ingo Blatter, Dipl.Ing.(FH) Architekt + Stadtplaner, 89423 Gundelfingen, ausgearbeiteten Entwurf der Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in der Fassung vom 12.11.2024, ausgearbeitet vom Büro blatter • burger, Ingo Blatter, Dipl.Ing. (FH) Architekt + Stadtplaner, 89423 Gundelfingen, gebilligt.
Nach § 34 Abs. 6 BauGB ist für den Erlass einer Einbeziehungssatzung das vereinfachte Bebauungsplanverfahren nach § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB entsprechend anzuwenden. Demnach wird auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden verzichtet. Die Vorschriften des § 13 (2) BauGB i.V.m. § 34 (6) BauGB werden wie folgt angewandt:
1. Die öffentliche Auslegung wird nach § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt.
2. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird nach § 4 Abs.2 BauGB durchgeführt.
3. Von einer Umweltprüfung wird gemäß § 13 (3) BauGB abgesehen.
Zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung gemäß § 3 (2) BauGB kann der Planentwurf in der Zeit vom 29.11.2024 bis einschließlich 10.01.2025 anbei eingesehen werden.
Zusätzlich liegt der Planentwurf im Rathaus der Marktgemeinde Bissingen, Am Hofgarten 1, 86657 Bissingen, Zimmer 5, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Die allgemeinen Öffnungszeiten sind:
Montag bis Freitag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
zusätzlich Dienstag: 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
zusätzlich Donnerstag: 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Während der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur Einsichtnahme und Erörterung zum Planentwurf und die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern. Anregungen und Bedenken können elektronisch, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Marktgemeinde Bissingen vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungsnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m.§ 3 BauGB und dem BayDSG.
Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Stephan Herreiner
Erster Bürgermeister
Bissingen, den 19.11.2024
Downloads:
Erneute förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB)
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Bissingen hat in seiner Sitzung am 18.10.2022 beschlossen, die Einbeziehungssatzung „Unterbissingen Grundfeld“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufzustellen. Das Gebiet liegt am südlichen Rand des Bissinger Ortsteils Unterbissingen. Anlass der Planung ist die konkrete Absicht zum Neubau von Wohnhäusern. Die Planung wird notwendig, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung der derzeit im Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB gelegenen Flächen zu schaffen. Der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 36 (Teilfläche) und 36|1 (Teilfl.), jeweils Gemarkung Unterbissingen, und ist aus der Planzeichnung anbei (vgl. „02_21-560_unterbissingen-grundfeld-entwurf-261013_planzeichnung.pdf“).
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB wurde geändert, da sich neue Rahmenbedingungen hinsichtlich des Immissionsschutzes ergeben haben.
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Bissingen hat in seiner Sitzung vom 13.10.2026 den vom Büro blatter • burger, 89423 Gundelfingen, ausgearbeiteten Entwurf der Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in der Fassung vom 18.10.2022, geändert am 13.10.2026, gebilligt.
Nach § 34 Abs. 6 BauGB ist für den Erlass einer Einbeziehungssatzung das vereinfachte Bebauungsplanverfahren nach § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB entsprechend anzuwenden. Demnach wird auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden verzichtet. Die Vorschriften des § 13 (2) BauGB i.V.m. § 34 (6) BauGB werden im Übrigen wie folgt angewandt:
Zur erneuten förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB liegt der Planentwurf in der Zeit vom 26.10.2026 bis einschließlich 27.11.2026 im Rathaus der Marktgemeinde Bissingen, Am Hofgarten 1, 86657 Bissingen, Zimmer 5, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.
Die allgemeinen Öffnungszeiten sind:
Montag: 8.00 – 12.00 Uhr
Dienstag: 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr
Während der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur Einsichtnahme und Erörterung zum Planentwurf und die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern. Anregungen und Bedenken können elektronisch, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Marktgemeinde Bissingen vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungsnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m.§ 3 BauGB und dem BayDSG.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Stephan Herreiner
Erster Bürgermeister
Bissingen, den 20.10.2026
Download
01_21-560_unterbissingen-grundfeld_entwurf_261013_satzung-begründung
02_21-560_unterbissingen-grundfeld_entwurf_261013_planzeichnung
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Bissingen hat mit Beschluss vom 12.10.2021 die 1. Änderung der Einbeziehungssatzung „Zoltingen Süd-West“ in Bissingen, Ortsteil Zoltingen in der Fassung vom 18.05.2021 als Satzung beschlossen.
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