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Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Kesselfeld“ und Baugebiet „Breitenpark“ – 4. Änderung, Bissingen
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Bissingen hat in seiner Sitzung vom 24.03.2026 die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Kesselfeld“ und Baugebiet „Breitenpark“ in Bissingen in der Fassung vom 14.10.2025, redaktionell geändert am 24.03.2026, als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist aus unten angehängter Planzeichnung ersichtlich.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Der Bebauungsplan wird einschließlich Satzungstext, Planzeichnung und Begründung, bei der Gemeinde (Rathaus der Marktgemeinde Bissingen, Am Hofgarten 1, 86657 Bissingen) während der allgemeinen Geschäftszeiten bzw. üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach:
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Bebauungsplanänderung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Stephan Herreiner
Erster Bürgermeister
Bissingen, den 09.04.2026
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Bekanntmachung Gewerbegebiet „Kesselfeld“ und Baugebiet „Breitenpark“: Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan – 5. Änderung
a) Änderungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB)
b) frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Bissingen hat in seiner Sitzung vom 24.03.2026 beschlossen, die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Kesselfeld“ und Baugebiet „Breitenpark“ in Bissingen durchzuführen. Anlass der Planung ist geplante Erweiterung eines bestehenden Hochregallagers.
Der Geltungsbereich der Änderung umfasst eine Teilfläche des Gesamtgeltungsbereichs (Grundstücke Fl.Nrn. 139 (Teilfläche), 139|2, 141|1 (Teilfl.), 143 (Teilfl.), 145, 145|1, 148 (Teilfl.), jeweils Gemarkung Unterbissingen), und ist aus dem unten angehängten, nicht maßstäblichen Lageplan ersichtlich.
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Bissingen hat in seiner Sitzung vom 24.03.2026 den Vorentwurf für die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Kesselfeld“ und Baugebiet „Breitenpark“ in der Fassung vom 24.03.2026 gebilligt.
Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung gemäß § 3 (1) BauGB kann der Planentwurf in der Zeit vom 07.04.2026 bis einschließlich 08.05.2026 auf der Internetseite der Marktgemeinde Bissingen (www.bissingen.de) eingesehen werden.
Zusätzlich liegt der Planentwurf im Rathaus der Marktgemeinde Bissingen, Am Hofgarten 1, 86657 Bissingen, Zimmer 5, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Die allgemeinen Öffnungszeiten sind:
Montag bis Freitag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
zusätzlich Dienstag: 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
zusätzlich Donnerstag: 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Während der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur Einsichtnahme und Erörterung zum Planentwurf und die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern. Anregungen und Bedenken können elektronisch, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Marktgemeinde Bissingen vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungsnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m.§ 3 BauGB und dem BayDSG.
Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Stephan Herreiner
Erster Bürgermeister
Bissingen, den 02.04.2026
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Bebauungsplan „Kreuzfeld“, OT Stillnau –
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Bissingen hat in seiner Sitzung vom 12.11.2024 beschlossen, den Bebauungsplan Kreuzfeld“ in Bissingen, OT Stillnau, aufzustellen. Anlass der Aufstellung ist der Bedarf zur Erschließung von Wohnbauflächen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche am südwestlichen Rand des Ortsteils Stillnau (Grundstücke Fl.Nrn. 15|2 (Teilfläche), 35 (Teilfl.), 55|3 (Teilfl.), 55|17 (Teilfl.), 55|19 (Teilfl.), 173 (Teilfl.), 176 (Teilfl.), 177|1 (Teilfl.), 177|2, 180|1 (Teilfl.) sowie 183 (Teilfl.), jeweils Gemarkung Stillnau) und ist aus dem folgenden, nicht maßstäblichen, Lageplan ersichtlich.
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Bissingen hat in seiner Sitzung vom 08.04.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Kreuzfeld“ in Bissingen, OT Stillnau, gebilligt.
Zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde der Planentwurf mit Begründung vom 05.05.2025 bis einschließlich 07.06.2025 auf der Internetseite der Marktgemeinde Bissingen (www.bissingen.de) veröffentlicht und konnte zusätzlich im Rathaus der Marktgemeinde Bissingen eingesehen werden.
Die Abwägung der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen erfolgte in der Sitzung des Marktgemeinderats vom 01.07.2025.
Im nächsten Schritt ist die Erschließungsplanung an verschiedenen Fachplaner zu vergeben. Die Angebotseinholung hierzu wird voraussichtlich Anfang 2026 erfolgen.
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