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Bebauungspläne

Anbei stellen wir Ihnen eine Auswahl an gültigen Bebauungsplänen, zur Information als PDF-Download zur Verfügung.

Für weitere Auskünfte zum Inhalt, zu Baugenehmigungen oder zu weiteren Informationen über fehlende Bebauungspläne, steht Ihnen Frau Klitschke gerne zur Verfügung.

Sollten Sie Fragen zu freien Baugrundstücken oder zu Liegenschaften im Allgemeinen haben, steht Ihnen Frau Winter gerne zur Verfügung.

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Kesselfeld“ und Baugebiet „Breitenpark“ – 4. Änderung, Bissingen

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Bissingen hat in seiner Sitzung vom 24.03.2026 die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Kesselfeld“ und Baugebiet „Breitenpark“ in Bissingen in der Fassung vom 14.10.2025, redaktionell geändert am 24.03.2026, als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist aus unten angehängter Planzeichnung ersichtlich.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Der Bebauungsplan wird einschließlich Satzungstext, Planzeichnung und Begründung, bei der Gemeinde (Rathaus der Marktgemeinde Bissingen, Am Hofgarten 1, 86657 Bissingen) während der allgemeinen Geschäftszeiten bzw. üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, und
  4. nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Bebauungsplanänderung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Stephan Herreiner

Erster Bürgermeister

Bissingen, den 09.04.2026

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Bekanntmachung Gewerbegebiet „Kesselfeld“ und Baugebiet „Breitenpark“: Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan – 5. Änderung

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Bissingen hat in seiner Sitzung vom 15.09.2026 die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Kesselfeld“ und Baugebiet „Breitenpark“ in Bissingen in der Fassung vom 24.03.2026, geändert am 16.06.2026, redaktionell geändert am 15.09.2026, als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist aus unten angehängter Planzeichnung ersichtlich. 

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Der Bebauungsplan wird einschließlich Satzungstext, Planzeichnung und Begründung bei der Gemeinde (Rathaus der Marktgemeinde Bissingen, Am Hofgarten 1, 86657 Bissingen) während der allgemeinen Geschäftszeiten bzw. üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, und
  4. nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Bebauungsplanänderung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Stephan Herreiner Erster Bürgermeister

Bissingen, den 20.10.2026

 

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01_18-362_kesselfeld-breitenpark-5ä_beschluss_260915_satzung-begründung

05_18-362_kesselfeld-breitenpark-5ä_beschluss_260915_ze

02_18-362_kesselfeld-breitenpark-5ä_beschluss_260915_planzeichnung

03_18-362_kesselfeld-breitenpark-5ä_beschluss_260915_anl-01_eingriff-ausgleich

04_18-362_kesselfeld-breitenpark-5ä_beschluss_260915_anl-02_schall 

Bebauungsplan „Kreuzfeld“, OT Stillnau –
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Bissingen hat in seiner Sitzung vom 12.11.2024 beschlossen, den Bebauungsplan Kreuzfeld“ in Bissingen, OT Stillnau, aufzustellen. Anlass der Aufstellung ist der Bedarf zur Erschließung von Wohnbauflächen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche am südwestlichen Rand des Ortsteils Stillnau (Grundstücke Fl.Nrn. 15|2 (Teilfläche), 35 (Teilfl.), 55|3 (Teilfl.), 55|17 (Teilfl.), 55|19 (Teilfl.), 173 (Teilfl.), 176 (Teilfl.), 177|1 (Teilfl.), 177|2, 180|1 (Teilfl.) sowie 183 (Teilfl.), jeweils Gemarkung Stillnau) und ist aus dem folgenden, nicht maßstäblichen, Lageplan ersichtlich.

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Bissingen hat in seiner Sitzung vom 08.04.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Kreuzfeld“ in Bissingen, OT Stillnau, gebilligt.

Zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde der Planentwurf mit Begründung vom 05.05.2025 bis einschließlich 07.06.2025 auf der Internetseite der Marktgemeinde Bissingen (www.bissingen.de) veröffentlicht und konnte zusätzlich im Rathaus der Marktgemeinde Bissingen eingesehen werden.

Die Abwägung der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen erfolgte in der Sitzung des Marktgemeinderats vom 01.07.2025.

Im nächsten Schritt ist die Erschließungsplanung an verschiedenen Fachplaner zu vergeben. 

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Bebauungsplan Gewerbegebiet „Bissingen Nordost“

4. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellung des Bebauungsplan Gewerbegebiet „Bissingen Nordost“

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Bissingen hat in seiner Sitzung vom 07.07.2026 beschlossen, die 4. Änderung des Flächennutzungsplans durchzuführen.

Anlass der Planung ist die Notwendigkeit für neue Bauflächen der Marktgemeinde Bissingen. Dazu sollen im Nordosten des Kernortes von Bissingen verschiedene Flächen ausgewiesen werden:

– Bauflächen für ein kommunales Gewerbegebiet

– Sondergebietsflächen für Lebensmitteleinzelhandel samt zugehörigen Nebennutzungen und einer Tankstelle

– Versorgungsflächen für ein Umspannwerk eines regionalen Stromversorgers

– Erweiterungsflächen für die vorhandene Molkerei im Osten des bestehenden Betriebs

– Erweiterungsflächen für die vorhandene Molkerei im Norden des bestehenden Betriebs mit dem Schwerpunkt „Mineralwasserproduktion“

Die betroffenen Bereiche sind im Flächennutzungsplan der Marktgemeinde Bissingen bislang nur teilweise als Bauflächen dargestellt. Darüber hinaus ist ein Teil der Flächen bereits als Flächen für „langfristige Entwicklung“ dargestellt, die bislang jedoch rechtlich noch nicht umgesetzt sind.

Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Bissingen Nordost“ (§ 8 (3) BauGB).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Fl.Nrn.

140 (Teilfläche), 141 (Tfl.), 141/1, 141/2, 141/3, 141/4, 217/15 (Tfl.), 217/30, 217/32, 217/33, 217/34

(Tfl.), jeweils Gemarkung Bissingen,

29/3 (Tfl.), 29/9, 81 (Tfl.), 81/1, 82 (Tfl.), 83, 83/1, 83/2, 83/3, 84, 89 (Tfl.), 89/1, 89/2, 89/3,

jeweils Gemarkung Kesselostheim,

142/4 (Tfl.), 148 (Tfl.), 148/4 (Tfl.), 149, 149/1, 149/2, 149/3, 149/4, 149/5, 150 (Tfl.), 150/1, 150/2,

150/3, 151, jeweils Gemarkung Unterbissingen,

und ergibt sich aus der unten beigefügten Planzeichnung in der Fassung vom 07.07.2026.

Bebauungsplan Gewerbegebiet Bissingen-Nordost

Stephan Herreiner

Erster Bürgermeister

Bissingen, den 23.07.2026

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