Widerspruch

Hinweise zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Widerspruch gegen einen Bescheid des Marktes Bissingen kann auch elektronisch eingelegt werden.

Dafür steht derzeit folgende Möglichkeit zur Verfügung:

 
Übermittlung eines elektronischen Dokumentes mit qualifizierter elektronischer Signatur über den vom Markt Bissingen eröffneten Zugang für elektronische Dokumente. Die Adresse hierfür lautet


markt@bissingen.de
 

Sofern Sie unmittelbar Klage erheben möchten, entnehmen Sie die Möglichkeiten der elektronischen Klagemöglichkeiten bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de)

 


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