Steuern und Gebühren

Grund- und Gewerbesteuer

Hebesatz Grundsteuer A: 450 v.H.
Hebesatz Grundsteuer B: 350 v.H.

Hebesatz Gewerbesteuer: 330 v. H.

Hundesteuer

1. Hund:                                25,00 EUR
2. Hund:                                60,00 EUR
3. Hund und weitere:       100,00 EUR
Kampfhunde:                    250,00 EUR
Wer einen über 4 Monate alten Hund hält, muss diesen beim Markt Bissingen anmelden. Wird ein Hund verkauft, getötet oder ist er verendet, muss er wieder abgemeldet werden. Wird an dieser Stelle ein Ersatzhund angeschafft, teilen Sie dies bitte dem Steueramt mit.

Wassergebühren (zzgl. gesetzl. MwSt)

Wassergebühr:                                                                        1,97 EUR/m³
Grundgebühr bei ¾ Zoll Wasserzählern:                                    80,40 EUR/Jahr
Grundgebühr bei 1 Zoll Wasserzählern:                                   104,40 EUR/Jahr
Grundgebühr bei 1 ½ Zoll Wasserzählern:                               147,60 EUR/Jahr
Grundgebühr bei 2 Zoll Wasserzählern:                                    201,60 EUR/Jahr
Grundgebühr bei Verbundzählern:                                              612,00 EUR/Jahr

 

 

Abwassergebühren

Abwassergebühr in Bissingen mit allen Gemeindeteilen      2,35 EUR/m²

Grundgebühr Abwasser                                                               46,00 EUR/Jahr

 

 

Abwasserabgabe

Für die Bewohner der Ortsteile, die nicht an die Sammelkläranlage Bissingen angeschlossen sind, wird einmal jährlich eine Abwasserabgabe in Höhe von 17,90 Euro pro Person, erhoben. Stichtag für die Berechnung der Personenzahl, ist jeweils der 30.06. eines jeden Jahres.

Weitere Verwaltungsgebühren entnehmen Sie bitte dem Behördenwegweiser

Kontoverbindungen

Raiffeisenbank Bissingen
IBAN: DE46 7206 9034 0000 0002 21
BIC: GENODEF1BSI

Sparkasse Bissingen
IBAN: DE29 7225 1520 0000 6120 49
BIC: BYLADEM1DLG


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