Steuern und Gebühren
Grund- und Gewerbesteuer
Hebesatz Grundsteuer A: 450 v.H.
Hebesatz Grundsteuer B: 350 v.H.
Hebesatz Gewerbesteuer: 330 v. H.
Hundesteuer
1. Hund: 25,00 EUR
2. Hund: 60,00 EUR
3. Hund und weitere: 100,00 EUR
Kampfhunde: 250,00 EUR
Wer einen über 4 Monate alten Hund hält, muss diesen beim Markt Bissingen anmelden. Wird ein Hund verkauft, getötet oder ist er verendet, muss er wieder abgemeldet werden. Wird an dieser Stelle ein Ersatzhund angeschafft, teilen Sie dies bitte dem Steueramt mit.
Wassergebühren (zzgl. gesetzl. MwSt)
Wassergebühr: 1,97 EUR/m³
Grundgebühr bei ¾ Zoll Wasserzählern: 80,40 EUR/Jahr
Grundgebühr bei 1 Zoll Wasserzählern: 104,40 EUR/Jahr
Grundgebühr bei 1 ½ Zoll Wasserzählern: 147,60 EUR/Jahr
Grundgebühr bei 2 Zoll Wasserzählern: 201,60 EUR/Jahr
Grundgebühr bei Verbundzählern: 612,00 EUR/Jahr
Abwassergebühren
Abwassergebühr in Bissingen mit allen Gemeindeteilen 2,35 EUR/m²
Grundgebühr Abwasser 46,00 EUR/Jahr
Abwasserabgabe
Für die Bewohner der Ortsteile, die nicht an die Sammelkläranlage Bissingen angeschlossen sind, wird einmal jährlich eine Abwasserabgabe in Höhe von 17,90 Euro pro Person, erhoben. Stichtag für die Berechnung der Personenzahl, ist jeweils der 30.06. eines jeden Jahres.
Weitere Verwaltungsgebühren entnehmen Sie bitte dem Behördenwegweiser