2. Änderung der Einbeziehungssatzung "Zoltingen Süd-West"

 

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Bissingen hat in seiner Sitzung am 01.07.2025 beschlossen, die Einbeziehungssatzung „Zoltingen Süd-West“ nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB zu ändern.
Anlass der Planung sind konkretisierte Vorstellung zur Gestaltung der Freianlagen. Da zum Teil die Grundzüge der städtebaulichen Planung betroffen sind (Ortsrandeingrünung und Erschließung), ist hierfür eine Änderung der Einbezieh­ungssatzung notwendig.

Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 25, 25|1, 25|2, 181 (Teilfläche), 182 (Teilfläche), 182|1, 182|2, 182|3, 182|4, 182|5 sowie 182|6, jeweils Gemarkung Zoltingen, und ist aus dem unten angehängten, nicht maßstäblichen, Lageplan ersichtlich:

 

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Bissingen hat in seiner Sitzung vom 01.07.2025 den Entwurf der Einbeziehungssatzung gebilligt. Nach § 34 Abs. 6 BauGB ist für den Erlass einer Einbeziehungssatzung das vereinfachte

Bebauungsplanverfahren nach § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB entsprechend anzuwenden. Demnach wird auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden verzichtet. Die Vorschriften des § 13 (2) BauGB i.V.m. § 34 (6) BauGB werden wie folgt angewandt:

 

1. Die öffentliche Auslegung wird nach § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt.

2. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

     wird nach § 4 Abs.2 BauGB durchgeführt.

3. Von einer Umweltprüfung wird gemäß § 13 (3) BauGB abgesehen.

 

Zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung gemäß § 3 (2) BauGB kann der Planentwurf in der Zeit vom 21.07.2025 bis einschließlich 29.08.2025 auf der Internetseite der Marktgemeinde Bissingen (www.bissingen.de) eingesehen werden.
Zusätzlich liegt der Planentwurf im Rathaus der Marktgemeinde Bissingen, Am Hofgarten 1, 86657 Bissingen, Zimmer 5, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Die allgemeinen Öffnungszeiten sind:

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
zusätzlich Dienstag: 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
zusätzlich Donnerstag: 13.00 Uhr – 18.00 Uhr

Während der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur Einsichtnahme und Erörterung zum Planentwurf und die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern. Anregungen und Bedenken können elektronisch, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Marktgemeinde Bissingen vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungsnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m.§ 3 BauGB und dem BayDSG.

Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Stephan Herreiner

Erster Bürgermeister

 

TypDokument/DateinameDateigröße
pdf Entwurf 2. Änderung zur EBZ Zoltingen Süd-West_Textliche Fassung.pdf 541,8 KB
pdf Entwurf 2. Änderung zur EBZ Zoltingen Süd-West_Plan.pdf 212,8 KB
pdf Entwurf 2. Änderung zur EBZ Zoltingen Süd-West_Datenschutzinfo.pdf 145,3 KB
pdf 1.Änderung zur EBZ Zoltingen Süd-West_Textliche Fassung_in Kraft 21.10.2021.pdf 374,1 KB
pdf 1.Änderung zur EBZ Zoltingen Süd-West_Plan_in Kraft 21.10.2021.pdf 254,5 KB
pdf EBZ Zoltingen Süd-West_Textliche Fassung in Kraft_24.10.2019.pdf 717,2 KB
pdf EBZ Zoltingen Süd-West_Plan in Kraft_24.10.2019.pdf 196,3 KB

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