Buerger

 

Bauherren haben die satzungsgemäßen Festsetzungen des nachfolgenden Bebauungsplans Westfeld zu beachten.

 

Aktuell sind keine weiteren freien Bauplätze vorhanden. 

 

Bebauungsplan „Westfeld - 1. Änderung“
a) Änderungsbeschluss
b) förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)
c) Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB)

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Bissingen hat in seiner Sitzung am 18.10.2022 beschlossen, den rechtskräftigen Bebauungsplan „Westfeld“ zu ändern. Die Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
Anlass ist ein konkretes Bauvorhaben für die Errichtung einer barrierefreien Wohnanlage („betreutes Wohnen“) im Bereich der Parzelle P 37, Grundstück Fl.Nr. 248|15, Gemarkung Bissingen.

Die Parzelle P 37 befindet sich an der südlichen Zufahrt zum Baugebiet „Westfeld“. Ihre Lage ist aus folgendem Plan ersichtlich:

 

Im Zuge dieser Änderung werden außerdem für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans Festsetzungen zu Stellplätzen sowie den Zufahrten angepasst.

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Bissingen hat in seiner Sitzung vom 18.10.2022 den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Westfeld“ in Bissingen in der Fassung vom 18.10.2022, ausgearbeitet vom Büro blatter • burger, Ingo Blatter, Dipl.Ing. (FH) Architekt + Stadtplaner, 89423 Gundelfingen, gebilligt.

Die Vorschriften des § 13 BauGB werden wie folgt angewandt:

1. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB wird abgesehen.

2. Wegen der nicht genau feststellbaren betroffenen Öffentlichkeit wird die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB durchgeführt. Die öffentliche Auslegung dient auch der Unterrichtung der Öffentlichkeit im Sinne des § 13a (3) Satz 1 Nr. 2 BauGB.

3. Statt den betroffenen Stellen die Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben, wird die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

4. Von der Umweltprüfung (§ 2 (4) BauGB), vom Umweltbericht nach (§ 2a BauGB), von der Angabe nach § 3 (2) Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung (§ 10 (4) BauGB) wird gemäß § 13 (3) BauGB abgesehen.

Zum Zweck der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung gemäß § 3 (2) BauGB liegt der Planentwurf in der Zeit vom 04.11.2022 bis einschließlich 05.12.2022 im Rathaus der Marktgemeinde Bissingen, Am Hofgarten 1, 86657 Bissingen, Zimmer 5, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Die allgemeinen Öffnungszeiten sind:

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
zusätzlich Dienstag: 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
zusätzlich Donnerstag: 13.00 Uhr – 18.00 Uhr

Wegen der notwendigen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie bitten wir zur Einsichtnahme der Unterlagen um telefonische Terminvereinbarung (Tel. 09084-9697-0).

Während der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur Einsichtnahme und Erörterung des Planentwurfs. Es besteht die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern und Anregungen und Bedenken schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Marktgemeinde Bissingen vorzubringen.

Gleichzeitig mit der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit wird auch die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m.§ 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Stephan Herreiner, Erster Bürgermeister
Bissingen, den 25.10.2022

TypDokument/DateinameDateigröße
pdf Entwurf_221018_begründung-anlage_1Änderung.pdf 1,1 MB
pdf Entwurf_221018_planzeichnung_1Änderung.pdf 498,8 KB
pdf Entwurf_221018_satzung-begründung_1Änderung.pdf 507,6 KB
pdf Datenschutzinfo Westfeld 1. Änderung.pdf 494,1 KB
pdf Bebauungsplan Westfeld_ausgefertigt_in Kraft seit 07.11.2019.pdf 13,7 MB
pdf Baugebiet Westfeld Höhenplan.pdf 817,4 KB
pdf Baugebiet Westfeld - Plan.pdf 1,1 MB
pdf Versorgungsträger_Baugebiet_Westfeld.pdf 108,1 KB

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