Bebauungspläne in Aufstellung
Bebauungsplan „Kreuzfeld“, OT Stillnau -
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Bissingen hat in seiner Sitzung vom 12.11.2024 beschlossen, den Bebauungsplan Kreuzfeld“ in Bissingen, OT Stillnau, aufzustellen. Anlass der Aufstellung ist der Bedarf zur Erschließung von Wohnbauflächen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche am südwestlichen Rand des Ortsteils Stillnau (Grundstücke Fl.Nrn. 15|2 (Teilfläche), 35 (Teilfl.), 55|3 (Teilfl.), 55|17 (Teilfl.), 55|19 (Teilfl.), 173 (Teilfl.), 176 (Teilfl.), 177|1 (Teilfl.), 177|2, 180|1 (Teilfl.) sowie 183 (Teilfl.), jeweils Gemarkung Stillnau) und ist aus dem folgenden, nicht maßstäblichen, Lageplan ersichtlich:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Bissingen hat in seiner Sitzung vom 08.04.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Kreuzfeld“ in Bissingen, OT Stillnau, gebilligt.
Zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB kann der Planentwurf mit Begründung in der Zeit vom 05.05.2025 bis einschließlich 07.06.2025 auf der Internetseite der Marktgemeinde Bissingen (www.bissingen.de) eingesehen werden. Zusätzlich liegt der Planentwurf im Rathaus der Marktgemeinde Bissingen, Am Hofgarten 1, 86657 Bissingen, Zimmer 5, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.
Die allgemeinen Öffnungszeiten sind:
Montag bis Freitag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
zusätzlich Dienstag: 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
zusätzlich Donnerstag: 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Für die Bauleitpläne sind u.a. folgende umweltrelevanten Informationen verfügbar, die im selben Zeitraum eingesehen werden können:
- Umweltbericht und spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP), als Anlagen zur Begründung
- Landratsamt Dillingen, Bodenschutz und Altlasten (Stellungnahme vom 26.11.2025): Die Stellungnahme enthält insbesondere den Hinweis, dass keine Altlasten bekannt sind.
- Landratsamt Dillingen, Untere Naturschutzbehörde (Stellungnahme vom 07.01.2024): Die Stellungnahme enthält insbesondere Hinweise zu Versiegelungen, zum Landschaftsbild sowie zum Artenschutz.
- Landratsamt Dillingen, Immissionsschutz (Stellungnahme vom 30.12.2024):Die Stellungnahme enthält insbesondere Hinweise zur Luftreinhaltung und zum Schallschutz.
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten,Nördlingen-Wertingen (Stellungnahme vom 08.01.2025): Die Stellungnahme enthält insbesondere Hinweise zum Flächenbedarf, zu Eingrünungen sowie zum Immissionsschutz.
- Bayerisches Landesamt für Umwelt, München (Stellungnahme vom 11.12.2024): Die Stellungnahme enthält insbesondere allgemeine Hinweise zum Bauen in Karstgebieten.
- Bund Naturschutz in Bayern e.V., Dillingen (Stellungnahme vom 10.01.2025): Die Stellungnahme enthält insbesondere Hinweise zum Landschaftsbild, zum Artenschutz, zum flächensparenden Bauen und zum Monitoring.
- Staatliches Bauamt, Krumbach (Stellungnahme vom 02.01.2025): Die Stellungnahme enthält insbesondere Hinweise zum Schallschutz.
- Wasserwirtschaftsamt Donauwörth (Stellungnahme vom 06.12.2024): Die Stellungnahme enthält insbesondere Hinweise zum Grundwasserschutz, zur Niederschlagswasserbeseitigung und Starkregen sowie zu Altlasten und vorsorgendem Bodenschutz.
Während der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur Einsichtnahme und Erörterung zum Entwurf des Bauleitplans. Es besteht die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern und Anregungen und Bedenken elektronisch, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Marktgemeinde Bissingen vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungsnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m.§ 3 BauGB und dem BayDSG.
Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Stephan Herreiner
Erster Bürgermeister
Bissingen, den 30.04.2025