Buerger
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Bissingen hat in seiner Sitzung vom 14.02.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „An den Kesselwiesen“ in Bissingen aufzustellen.
Bekanntmachung
Bebauungsplan „An den Kesselwiesen“, Bissingen
a) Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB)
b) frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Bissingen hat in seiner Sitzung vom 14.02.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „An den Kesselwiesen“ in Bissingen aufzustellen. Anlass der Aufstellung ist der Bedarf zur Errichtung eines Wohngebäudes.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche am südlichen Rand von Bissingen (Grundstücke Fl.Nrn. 41, 46, 47 und 47|3, jeweils Gemarkung Bissingen).
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Bissingen hat in seiner Sitzung vom 14.02.2023 den vom Büro blatter • burger, Ingo Blatter, Dipl.Ing.(FH) Architekt + Stadtplaner, 89423 Gundelfingen, ausgearbeiteten Vorentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplans „An den Kesselwiesen“ in Bissingen in der Fassung vom 14.02.2023 gebilligt.
Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung gemäß § 3 (1) BauGB liegt der Vorentwurf (Satzung, Planzeichnung, Begründung mit Anlagen) in der Zeit vom 03.03.2023 bis einschließlich 03.04.2023 im Rathaus der Marktgemeinde Bissingen, Am Hofgarten 1, 86657 Bissingen, Zimmer 5, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Die allgemeinen Öffnungszeiten sind:
Montag bis Freitag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
zusätzlich Dienstag: 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
zusätzlich Donnerstag: 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Während der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur Einsichtnahme und Erörterung zum Vorentwurf des Bebauungsplans und die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern. Anregungen und Bedenken können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Marktgemeinde Bissingen vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungsnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m.§ 3 BauGB und dem BayDSG.
Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Stephan Herreiner
Erster Bürgermeister
Bissingen, den 20.02.2023
___________________________________________________
Der Marktgemeinderat Bissingen hat in seiner Sitzung vom 12.10.2021 beschlossen, den Bebauungsplan „Kreuzfeld“ in Bissingen, Ortsteil Stillnau, im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufzustellen.
___________________________________________________