Buerger

 

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Bissingen hat in seiner Sitzung vom 14.02.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „An den Kesselwiesen“ in Bissingen aufzustellen. 

 

Bekanntmachung

Bebauungsplan „An den Kesselwiesen“, Bissingen
a) Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB)
b) frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Bissingen hat in seiner Sitzung vom 14.02.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „An den Kesselwiesen“ in Bissingen aufzustellen. Anlass der Aufstellung ist der Bedarf zur Errichtung eines Wohngebäudes.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche am südlichen Rand von Bissingen (Grundstücke Fl.Nrn. 41, 46, 47 und 47|3, jeweils Gemarkung Bissingen). 

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Bissingen hat in seiner Sitzung vom 14.02.2023 den vom Büro blatter • burger, Ingo Blatter, Dipl.Ing.(FH) Architekt + Stadtplaner, 89423 Gundelfingen, ausgearbeiteten Vorentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplans „An den Kesselwiesen“ in Bissingen in der Fassung vom 14.02.2023 gebilligt.

Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung gemäß § 3 (1) BauGB liegt der Vorentwurf (Satzung, Planzeichnung, Begründung mit Anlagen) in der Zeit vom 03.03.2023 bis einschließlich 03.04.2023 im Rathaus der Marktgemeinde Bissingen, Am Hofgarten 1, 86657 Bissingen, Zimmer 5, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Die allgemeinen Öffnungszeiten sind:

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
zusätzlich Dienstag: 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
zusätzlich Donnerstag: 13.00 Uhr – 18.00 Uhr

Während der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur Einsichtnahme und Erörterung zum Vorentwurf des Bebauungsplans und die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern. Anregungen und Bedenken können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Marktgemeinde Bissingen vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungsnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m.§ 3 BauGB und dem BayDSG.
Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Stephan Herreiner
Erster Bürgermeister


Bissingen, den 20.02.2023

 

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Der Marktgemeinderat Bissingen hat in seiner Sitzung vom 12.10.2021 beschlossen, den Bebauungsplan „Kreuzfeld“ in Bissingen, Ortsteil Stillnau, im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufzustellen.

 

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TypDokument/DateinameDateigröße
pdf 01_21-750_entwurf_240130_satzung-begründung.pdf 1,9 MB
pdf 02_21-750_entwurf_240130_planzeichnung.pdf 350,8 KB
pdf 03_21-750_entwurf_240130_schallgutachten.pdf 1,5 MB
pdf 04_21-750_entwurf_240130_cl-eingriffsregelung.pdf 277,6 KB
pdf Stillnau_Kreuzfeld_01_20-290_entwurf_211012_satzung-begründung_a.pdf 1,8 MB
pdf Stillnau_Kreuzfeld_02_20-290_entwurf_211012_planzeichnung.pdf 645,6 KB
pdf Datenschutzinfo Bebauungspläne ab Okt 2022.pdf 1,4 MB

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